Groß-Gerau
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Nierstein
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UVV-Prüfungen
Jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber in Deutschland ist für die Gesundheit und Sicherheit ihrer bzw. seiner Mitarbeitenden am Arbeitsplatz verantwortlich. Als Richtlinie hierzu geben die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften (UVV/BGV) vor.
Als Sachverständige unterstützen wir Kfz-Betriebe bei den vielfältigen Fragestellungen rund um den Arbeitsschutz und die Betriebssicherheit.
Zu unseren Leistungen zählen in diesem Bereich beispielsweise die Prüfung von:
- Rolltoren
- Kfz-Hebebühnen
- Hubladebühnen am LKW
- gewerblich genutzten Fahrzeugen

Firmenfahrzeuge werden meist intensiv und von wechselnden Mitarbeitern genutzt – deshalb sind die Anforderungen in Bezug auf Verkehrs- und Arbeitssicherheit besonders hoch. Gemäß DGUV Vorschrift 70 müssen alle gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal jährlich von einer sachkundigen Person geprüft werden.
Das dient dem Arbeitgeber zur:
- Reduzierung des Schaden- und Verletzungsrisikos seiner Mitarbeiter
- Minimierung des Haftungsrisikos bei Unfällen
Mit der wiederkehrenden Hauptuntersuchung kombinieren wir auch gerne die Prüfung nach DGUV V70. Das bedeutet für Sie: weniger Termine, höchste Effizienz, geringere Kosten!