Groß-Gerau

Nierstein

UVV-Prüfungen

Jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber in Deutschland ist für die Gesundheit und Sicherheit ihrer bzw. seiner Mitarbeitenden am Arbeitsplatz verantwortlich. Als Richtlinie hierzu geben die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften (UVV/BGV) vor.

Als Sachverständige unterstützen wir Kfz-Betriebe bei den vielfältigen Fragestellungen rund um den Arbeitsschutz und die Betriebssicherheit.

Zu unseren Leistungen zählen in diesem Bereich beispielsweise die Prüfung von:

Firmenfahrzeuge werden meist intensiv und von wechselnden Mitarbeitern genutzt – deshalb sind die Anforderungen in Bezug auf Verkehrs- und Arbeitssicherheit besonders hoch. Gemäß DGUV Vorschrift 70 müssen alle gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal jährlich von einer sachkundigen Person geprüft werden.

Das dient dem Arbeitgeber zur:

Mit der wiederkehrenden Hauptuntersuchung kombinieren wir auch gerne die Prüfung nach DGUV V70. Das bedeutet für Sie: weniger Termine, höchste Effizienz, geringere Kosten!