BOKraft für Taxi und Bus
Taxis, Mietwagen, Omnibusse und sonstige Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft (§§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft).
Hierfür sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner.

