Groß-Gerau
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Nierstein
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Oldtimerbegutachtung gem. § 23 StVZO (H-Kennzeichen)
Sie besitzen einen Oldtimer?
Unsere Prüfingenieure führen gerne an Ihrem Fahrzeug eine Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durch.
Ergibt die Begutachtung, dass die vorgeschriebenen Kriterien erfüllt sind, kann das Fahrzeug ein H-Kennzeichen erhalten.

Dieses Kennzeichen erhalten nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden und dem Erhalt des „kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts“ dienen.


Die Oldtimerbegutachtung umfasst
- die Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO)
- die sachverständige Begutachtung des Pflege- bzw. Erhaltungszustands
- die Begutachtung des Gesamtfahrzeugs
- die Begutachtung der Originalität seiner Hauptbaugruppen (zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum)