Groß-Gerau

Nierstein

Sicherheitsprüfung gemäß § 29 StVZO

Der Transportbereich boomt und die Ansprüche an die Fahrzeugsicherheit steigen stetig.

Neben der Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, PKW, Nutzfahrzeuge und Anhänger nehmen wir die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse vor.

Die Sicherheitsprüfung fällt an bei:

Die aufgeführten Fahrzeuge müssen neben den fest definierten Terminen der HU auch die Termine der SP wahrnehmen. Die Fälligkeit der Prüftermine erkennen Sie auf dem Untersuchungsbericht/Prüfprotokoll oder durch die am Fahrzeug angebrachte Prüfmarke. Werfen Sie bei jeder Abfahrkontrolle auch einen Blick auf die Laufzeit Ihrer HU- und SP-Plakette und kümmern Sie sich rechtzeitig um einen neuen Prüftermin bei uns. Denn als Fahrer/Fahrzeughalter sind Sie dafür verantwortlich, dass die vorgeschriebenen Untersuchungen immer fristgerecht durchgeführt werden.