Änderungsabnahmen gem. § 19 (3) StVZO
Wird ein Fahrzeug verändert oder umgebaut, z.B. mit anderen Rädern oder Reifen ausgestattet oder das Fahrwerk verändert (beispielsweise Tieferlegung), muss diese Veränderung (unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse) begutachtet und in einer Änderungsabnahmebescheinigung dokumentiert werden.
Diesen Service bieten wir Ihnen selbstverständlich an und bereiten auch die „Eintragung“ in die Papiere durch die Zulassungsstelle vor.


Diesen Service bieten wir Ihnen selbstverständlich an und bereiten auch die „Eintragung“ in die Papiere durch die Zulassungsstelle vor.
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Teilegutachten oder die Genehmigung nach EU-Recht
- allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
- Bauartgenehmigung bzw. Herstellerbescheinigung
Falls Sie die passenden Unterlagen nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Über die Datenbanken der GTÜ-Zentrale in Stuttgart haben wir Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.