Groß-Gerau

Nierstein

Hauptuntersuchung (HU) inkl. Abgasuntersuchung gem. § 29 StVZO

Die Hauptuntersuchung am Fahrzeug (inklusive der Abgasuntersuchung) ist in Deutschland für alle Kfz-Halter verpflichtend, um die Sicherheit und Vorschriftsmäßigkeit im Verkehr zu gewährleisten- umgangssprachlich nennt man sie einfach „TÜV“.

Fahrwerk, Bremsen, Reifen und Beleuchtungsanlage des Kfz sowie einige andere Punkte werden durch unsere zertifizierten Prüfingenieure untersucht. Über die AU werden die Abgasemissionen gemessen. So wird die Umweltverträglichkeit sichergestellt.

Ist das Ergebnis positiv, bringen wir die Prüfplakette an. Wurden Mängel festgestellt, ist der Halter verpflichtet diese innerhalb eines Monats zu beheben und das Fahrzeug erneut vorzuführen.

Wann „der nächste TÜV“ fällig ist, sehen Sie auf der Plakette am hinteren Kennzeichen. Darauf sind Monat und Jahr der nächsten Hauptuntersuchung zu erkennen, auch die Farbe gibt Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit. Insgesamt gibt es sechs verschiedene Farben, die jährlich wechseln. Oben auf der 12-Uhr-Position steht der Monat, in der Mitte das Jahr der nächsten HU.

Ist die Frist verstrichen, wird die Hauptuntersuchung nicht mehr zurückdatiert- dies gilt seit dem 1. Juli 2012 bundesweit. Also erhalten die Fahrzeuge auch bei überzogener HU die volle Plakettenlaufzeit (z.B. 24 Monate bei PKW). Doch:

Nutzen Sie gerne unseren HU-Erinnerungsservice!

Denn eine überfällige Hauptuntersuchung kann auch teuer werden: ist die Plakette mehr als 2 Monate abgelaufen, muss eine vertiefte HU vorgenommen werden, die 20% mehr kostet als die „normale“ HU.

Möchten Sie sich auf die Hauptuntersuchung vorbereiten? Hier finden Sie die Checkliste HU der GTÜ:

Alle Infos zum Thema HU finden Sie in diesem kurzen Erklärvideo der GTÜ: